AGB

   

Inh. Antonio Silva  Mayer  Industriemontagen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienst- und Werkleistungen

Stand: Januar 2013

 

Sonderhinweis zu "Sicherheitseinrichtung"

 

Wir weisen auf die Regelungen des BetrSichV (Verordnung über

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von

Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit

beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) hin.

Nach dieser Verordnung sind Mindeststandards an Sicherheiten für

die in § 1 der BetrSichV genannten Arbeitsmittel, Einrichtungen und

Anlagen zu beachten. Zu den Begriffsbestimmungen, den

gemeinsamen Vorschriften für Arbeitsmittel, den besonderen

Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen sowie

gemeinsame Vorschriften wird auf die BetrSichV verwiesen.

Es wird daher empfohlen, die Situation der Arbeitssicherheit unter

Berücksichtigung der Regelungen der BetrSichV zu überprüfen und

im Zuge von Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen

zu verbessern. Ob und welche Nachbesserungen im Einzelfall

erforderlich sind, kann erst im Rahmen der Risikobeurteilung einer

Gesamtmaschine / -anlage / -einrichtung beurteilt werden. Diese

Risikobeurteilung führt Pilz nur bei gesonderter Auftragserteilung

durch den Vertragspartner durch.

 

§ 1

Allgemeines / Geltungsbereich

 

(1)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

gelten ausschließlich.

 

(2)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

 

(3)

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei

Kenntnis durch

Antonio Silva Mayer Industriemontagen,

nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer

Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

(4)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen gelten auch dann,

wenn Antonio Silva Mayer Industriemontagen

in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender

Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die

Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

 

 

§ 2

Angebot / Angebotsunterlagen / Umfang von Aufträgen

 

(1)

Angebote sind freibleibend.

 

(2)

Sofern bis zur Ausführung der Bestellung wesentliche Erhöhungen

der Rohstoffpreise, Löhne, Steuern, öffentlichen Abgaben und/oder

Erschwernisse aus Gesetzen und/oder Vorschriften eintreten, die

nachweislich einen wesentlichen Einfluss auf die

Angebotskalkulation von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen nehmen,

so ist Antonio Silva Mayer Industriemontagen berechtigt, einen

angemessenen Preisaufschlag zu berechnen.

 

(3)

Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe

und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

Die Einhaltung technischer Daten oder sonstiger Angaben/Details

aus Katalogen, Druckschriften, Stücklisten und/oder

Zeichnungen/Skizzen u.ä. wird nur insoweit bestätigt, als

ausdrücklich einzelne Daten, Maße oder Details hiervon in der

technischen Beschreibung des Angebots enthalten sind. Bei

pauschaler Bezugnahme auf Unterlagen oder Zeichnungen gilt nur

die Funktion als bestätigt.

 

(4)

Ist die Bestellung als Angebot zu qualifizieren, so kann

Antonio Silva Mayer Industriemontagen dieses

innerhalb von 4 Wochen annehmen.

 

Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung

oder durch Erbringung der Leistung und Mitteilung hierüber oder

durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erklärt werden.

 

(5)

Der Vertragsabschluss erfolgt, wenn

Antonio Silva Mayer Industriemontagen hierfür alles Gebotene

getan hat, unter dem Vorbehalt vertragskonformer und fristgemäßer

Selbstbelieferung durch die Zulieferer von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen. Dies gilt nur für den

Fall, dass die Nichtlieferung nicht von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen zu vertreten ist,

insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts

mit dem Zulieferer von Antonio Silva Mayer Industriemontagen.

 

Kann Antonio Silva Mayer Industriemontagen

gleichwohl nicht leisten, so ist der Auftraggeber über die

Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu informieren. Die

Gegenleistung des Auftraggebers wird unverzüglich rückerstattet.

 

(6)

An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Modellen, Mustern,

Kalkulationen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen

behält sich Antonio Silva Mayer Industriemontagen

Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen

Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Insbesondere gilt dies für

schriftliche Unterlagen, die mit dem Hinweis "vertraulich"

gekennzeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der

ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen. Diese

Unterlagen sind ohne Aufforderung kostenlos an

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

zurückzugeben, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Der

Auftraggeber haftet für Verlust und Beschädigung. Auf Verlangen

sind diese Gegenstände jederzeit herauszugeben. Ein

Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen steht dem

Auftraggeber nicht zu. Die Gegenstände sind sicher aufzubewahren

und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 

Antonio Silva Mayer Industriemontagen nicht

vervielfältigt werden.

 

Die vorgenannten Gegenstände und ihr gedanklicher Inhalt sind

vom Auftraggeber streng geheim zu halten, soweit sie nicht

allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Auftraggebers

allgemein bekannt werden.

 

Bei Gegenständen, an denen zu Gunsten von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen Schutzrechte

bestehen und / oder die als Geschäfts- / Betriebsgeheimnisse

geschützt sind, ist dem Auftraggeber nur die durch

Antonio Silva Mayer Industriemontagen ausdrücklich

erlaubten Benutzung gestattet, soweit bestimmte Nutzungsarten

nicht auch jedem Dritten erlaubt sind.

 

(7)

Das Angebot basiert auf dem

Antonio Silva Mayer Industriemontagen durch den Auftraggeber

mitgeteilten Zustand der Maschine / Anlage.

Antonio Silva Mayer Industriemontagen geht davon aus,

dass über die natürliche Abnutzung hinaus keine Mängel oder

Schäden vorhanden sind. Weitergehende Schäden oder Mängel,

die während der Demontage und/oder bei Ausführung der

Bestellung festgestellt werden, teilt

Antonio Silva Mayer Industriemontagen dem Auftraggeber mit.

Soweit Antonio Silva Mayer Industriemontagen

dies für erforderlich hält, erhält der Auftraggeber ein

Nachtragsangebot. Umfang und Preise der zusätzlichen Leistungen

sind zwischen Antonio Silva Mayer Industriemontagen

und dem Auftraggeber im Rahmen des

Nachtragsangebots gesondert zu vereinbaren. Die im Angebot

genannten Materialkosten gelten nur, falls die Überholung der

Maschine / Anlage durch

Antonio Silva Mayer Industriemontagen erfolgt.

 

(8)

Die Leistungen von Antonio Silva Mayer Industriemontagen

werden in dem jeweils durch ein bis zum

Vertragsschluss freibleibendes Angebot festgelegten Umfang als

Dienstleistungen und / oder Werksleistungen nach den jeweils

anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften erbracht, soweit in

diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes

bestimmt ist. Antonio Silva Mayer Industriemontagen

erbringt Dienstleistungen in eigener

Verantwortung. Der Auftraggeber bleibt für die von ihm

gewünschten und erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich.

Antonio Silva Mayer Industriemontagen ist

bei Werkleistungen für die erzielten Ergebnisse sowie für das

Management, die Steuerung und die Überwachung der

Leistungserbringung im Rahmen des erteilten Auftrags

verantwortlich.

 

(9)

Antonio Silva Mayer Industriemontagen und der Auftraggeber

sind jeweils berechtigt, in schriftlicher

Form Änderungen des vereinbarten Lieferumfangs zu beantragen.

Antonio Silva Mayer Industriemontagen bzw. der Auftraggeber

werden nach Eingang eines

Änderungsantrags die Durchführbarkeit dieser Änderung

überprüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem jeweils anderen

Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Antonio Silva Mayer Industriemontagen ist

berechtigt, den Auftraggebern den entstehenden Aufwand in

Rechnung zu stellen, soweit ein Änderungsantrag eine

umfangreiche und aufwendige Überprüfung und zusätzliche

Leistung erforderlich macht. Die für eine solche Überprüfung bzw.

die für eine Änderung des vereinbarten Lieferumfangs

erforderlichen vertraglichen Anpassungen werden in einer

zusätzlichen Vereinbarung festgelegt.

 

 

§ 3

Ausführung von Aufträgen

 

(1)

Die Ausführung von Aufträgen erfolgt unter Beachtung des jeweils

aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik.

 

(2)

Gegenüber eigenen Mitarbeitern ist allein

Antonio Silva Mayer Industriemontagen weisungsbefugt.

 

(3)

Antonio Silva Mayer Industriemontagen ist berechtigt,

sich zur Ausführung von Aufträgen der Tätigkeit Dritter zu bedienen.

Antonio Silva Mayer Industriemontagen bleibt aber gegenüber

dem Auftraggeber

stets unmittelbar selbst verpflichtet.

 

 

§ 4

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

(1)

Der Auftraggeber überlässt Antonio Silva Mayer Industriemontagen

rechtzeitig vor Ausführung des

Auftrags unentgeltlich alle für die Ausführung des Auftrags

notwendigen Informationen, Materialien, Geräte, Unterlagen,

Vorgänge etc. und stellt diese Antonio Silva Mayer Industriemontagen

erforderlichenfalls auf seine Kosten zu.

 

(2)

Sofern Antonio Silva Mayer Industriemontagen beim

Auftraggeber tätig wird, hat der Auftraggeber den

Mitarbeitern von Antonio Silva Mayer Industriemontagen

oder von ihr beauftragten Dritten im Rahmen

der üblichen Betriebszeiten und innerhalb der betrieblichen

Zugangsregelungen auch unentgeltlich Zugang zu allen

Räumlichkeiten, Installationen (Hardware, Software, Netzwerke,

etc.) und sonstigen Arbeitsmitteln zu verschaffen, die für die

ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch

Antonio Silva Mayer Industriemontagen erforderlich

sind. Bei Bedarf hat der Auftraggeber auch für die unentgeltliche

Bereitstellung funktionsfähiger Arbeitsplätze für die Mitarbeiter von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen oder

für von ihr beauftragte Dritte zu sorgen.

 

(3)

Der Auftraggeber wird im Übrigen in der erforderlichen Weise bei

der Auftragsausführung mitwirken.

 

(4)

Erfüllt der Auftraggeber die ihm nach Abs. 1 - 3 obliegenden

Verpflichtungen nicht bzw. nicht rechtzeitig und führt dies zu

Verzögerungen und / oder Mehraufwand, verlängert sich der

vereinbarte Zeitrahmen bzw. erhöht sich die vereinbarte Vergütung

entsprechend.

 

 

§ 5

Preise / Zahlungsbedingungen

 

(1)

Die Preise gelten nach Vereinbarung ,

einschließlich Verladung im Werk, jedoch

ausschließlich Verpackung, Transport und Transportversicherung,

zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

(2)

Die Dienst- und Werkleistungen werden zu dem im Angebot

genannten Festpreis oder auf Zeit- und Materialbasis nach

Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht

im Angebot eine andere Rechnungsstellung und Zahlungsweise

vereinbart ist. Bei Dienst- und Werkleistungen auf Zeit- und

Materialbasis werden die anfallenden Arbeitsstunden und

Reisezeiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen sowie die

verbrauchten Materialien zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils

gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Sonstiger Aufwand,

insbesondere Fahrt-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten, wird

zusätzlich berechnet. Soweit im Angebot Schätzpreise für Dienst-

und Werkleistungen auf Zeit- oder Materialbasis enthalten sind, sind

diese unverbindlich.

 

 

(3)

Die Preise gelten weiterhin mit der Maßgabe, dass zu Beginn

etwaiger durch Antonio Silva Mayer Industriemontagen

durchzuführender Überholungsmaßnahmen an

einer Maschine / Anlage diese grundgereinigt durch den

Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird und der Auftraggeber auf

eigene Kosten und ggf. durch eigenes Personal Unterstützung

entsprechend der Montagenotwendigkeit gewährt, insbesondere

 

Bereitstellung von geeigneten Hilfskräften, soweit erforderlich

Bereitstellung der erforderlichen Werkzeuge und

Hilfsmaterialien

Bereitstellung der erforderlichen Betriebskraft (Strom,

Druckluft, Wasser etc.)

Transport der Montageteile an den vorgesehenen

Montageplatz

 

(4)

Die Preise für alle gelieferten Waren sind die bei

Antonio Silva Mayer Industriemontagen am Tag der

Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) geltenden Listenpreise,

soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

(5)

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher

Vereinbarung.

 

(6)

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung / Angebot nichts Anderes

ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen

ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber in

Zahlungsverzug, ist Antonio Silva Mayer Industriemontagen

berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen

Zentralbank p. a. zu fordern. Soweit ein höherer Verzugsschaden

nachgewiesen werden kann, ist Antonio Silva Mayer Industriemontagen

berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist

seinerseits berechtigt, den Nachweis

eines geringeren Schadens zu führen.

 

(7)

Für Teillieferungen kann Antonio Silva Mayer Industriemontagen

Teilrechnungen ausstellen. Für jede

Teilrechnung laufen die Zahlungsfristen gesondert.

 

(8)

Aufrechnungsrechte oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem

Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig

festgestellt, unbestritten oder durch

Antonio Silva Mayer Industriemontagen anerkannt sind. Zur

Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur

insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen

Vertragsverhältnis beruht.

Antonio Silva Mayer Industriemontagen ist berechtigt, Zahlungen auch bei

entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Auftraggebers auf die

älteste fällige Forderung zu verrechnen.

 

(9)

Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der

Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ein oder wird

Antonio Silva Mayer Industriemontagen eine

vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse

nach Vertragsschluss bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln

an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Anlass gibt, ist

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

berechtigt, nach eigener Wahl Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung zu fordern.

Antonio Silva Mayer Industriemontagen ist berechtigt,

vom Vertrag zurückzutreten, sofern der

Auftraggeber diesem Verlangen keine Folge leistet.

 

(10)

Die Preise gelten ausschließlich für eine Lieferung und Leistung

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

§ 6

Abrufaufträge


Abrufaufträge sind innerhalb der festgelegten Zeiträume bzw. zu

den vereinbarten Terminen abzunehmen.

 

 

§ 7

Abnahme / Montage / Inbetriebnahme

 

(1)

Werkleistungen sind vom Auftraggeber abzunehmen, sobald

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

die Übereinstimmung mit der vertraglich vereinbarten

Leistungsbeschreibung angezeigt hat. Der Auftraggeber ist bei

lediglich unerheblichen Abweichungen nicht zur Verweigerung der

Annahme berechtigt. Mängelbeseitigungsansprüche des

Auftraggebers im Rahmen dieser Bestimmungen bleiben davon

unberührt.

 

(2)

Bei der Abnahme ist ein von beiden Vertragspartnern zu

unterzeichnendes Protokoll anzufertigen, das die Übereinstimmung

mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung bestätigt.

 

(3)

Die Inbetriebnahme bzw. produktive Nutzung des Werks oder von

Teilen des Werks gilt als Abnahme.

 

(4)

Mangels abweichender Vereinbarung gehört der Einbau von

Ersatzteilen nicht zum Leistungsumfang von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen.

 

(5)

Treten Einbauschwierigkeiten bei Ersatzteilen auf, die ohne

Montageleistung verkauft werden, so obliegt es ausschließlich dem

Käufer, Schäden infolge des Einbaus zu vermeiden.

 

(6)

Verzögert sich der Beginn und / oder Ablauf der Arbeiten zur De-

bzw. Remontage und Inbetriebnahme aus Gründen, die

Antonio Silva Mayer Industriemontagen nicht

zu vertreten hat, wird ein etwa entstehender Mehraufwand auf

Nachweis zusätzlich berechnet. Vereinbarte Liefertermine sind

gegebenenfalls anzupassen.

 

(7)

Leistungen, die nach den vorstehenden Ziffern 4 bis 6 erforderlich

sind, berechnetAntonio Silva Mayer Industriemontagen

nach den Verrechnungssätzen für tägliche

Arbeitszeiten, Wartezeiten und sonstige Kosten.

Diese Verrechnungssätze sind bei

Antonio Silva Mayer Industriemontagen für den Auftraggeber

jederzeit einsehbar.

 

 

§ 8

Betriebsbereite Übergabe/Vorabnahme/Endabnahme/

Sonderabnahme

 

(1)

Die Abnahme des Liefergegenstandes erfolgt nach Protokoll der

betriebsbereiten Übergabe von Antonio Silva Mayer Industriemontagen,

sofern nicht im Einzelfall

schriftlich eine abweichende Regelung getroffen worden ist.

 

(2)

Vorabnahme, Endabnahme und/oder Sonderabnahme erfolgen

nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und sind gesondert zu

vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich zum vereinbarten

Leistungsumfang gehören.

 

(3)

Eine etwaige Vergütung gemäß Ziff. 2 erfolgt nach den bei

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

jeweils geltenden Verrechnungssätzen für tägliche Arbeitszeiten,

Wartezeiten und sonstige Kosten. Der Auftraggeber kann die

jeweils geltenden Verrechnungssätze bei

Antonio Silva Mayer Industriemontagen jederzeit anfordern.

 

 

§ 9

Annullierungskosten

 

Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag

zurück, kann Antonio Silva Mayer Industriemontagen,

falls dem Auftraggeber eine angemessene Frist

zur Nacherfüllung gesetzt worden ist, unbeschadet der Möglichkeit

einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des

Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags

entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn geltend

machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren

Schadens vorbehalten.

 

 

§ 10

Lieferzeit / Lieferverzug

 

(1)

Der Beginn der von Antonio Silva Mayer Industriemontagen

angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung

sämtlicher technischer Fragen voraus sowie die rechtzeitige und

ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers.

Hierzu zählen insbesondere auch etwaige vom Besteller zu

beschaffende oder zu erstellende Unterlagen, wie Zeichnungen,

Beschreibungen, durch den Besteller vorzulegende

Genehmigungen, Freigaben und die Gutschrift vereinbarter

Anzahlungen auf dem Konto von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen.

 

Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen oder bestehen vom

Besteller zu vertretende Unklarheiten, ist die durch

Antonio Silva Mayer Industriemontagen angegebene

Lieferzeit bis zur Behebung des Hindernisses durch den Besteller

gehemmt.

 

(2)

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum

Ablauf des vereinbarten oder von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen angegebenen Lieferdatums,

längstens aber mit Ablauf der nach diesem Datum folgenden

Kalenderwoche das Werk verlassen hat oder bei Holschulden die

Versandbereitschaft dem Besteller bis zum Ablauf der auf der

Auftragsbestätigung angegebenen Kalenderwoche mitgeteilt

worden ist.

 

(3)

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintreten durch von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

nicht zu vertretender unvorhergesehener Ereignisse, soweit

solche Hindernisse sich nachweislich auf die Fertigstellung oder

Auslieferung des Vertragsgegenstandes auswirken. Dies gilt auch,

wenn diese Umstände bei den Unterlieferanten von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen eintreten.

 

Insbesondere gilt dies bei Hindernissen, die im Rahmen von

Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung auftreten.

 

Lieferverzögerungen aus vorbezeichneten Umständen sind auch

dann von Antonio Silva Mayer Industriemontagen

nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits

vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger

Hindernisse hat Antonio Silva Mayer Industriemontagen

dem Besteller baldmöglichst mitzuteilen.

 

(4)

Antonio Silva Mayer IndustriemontagenPilz gerät mit einer

Lieferung erst dann in Verzug, wenn der

Besteller schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt hat und

Antonio Silva Mayer Industriemontagen diese

Nachfrist ungenutzt verstreichen lässt.

 

(5)

Kommt Antonio Silva Mayer Industriemontagen in Lieferverzug

so sind Ansprüche auf Ersatz wegen

Verzögerung der Leistung ungeachtet sonstiger Rechte des

Bestellers im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

§ 11

Annahmeverzug / Annahmeverzögerung

 

(1)

Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige

Mitwirkungspflichten, so ist Antonio Silva Mayer Industriemontagen

berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger

Mehraufwendungen geltend zu machen.

In diesem Fall geht zudem die Gefahr eines zufälligen

Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des

Leistungsgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über,

in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

(2)

Wird die Lieferung oder die Auslieferung des

Lieferungsgegenstandes auf Wunsch des Auftraggebers verzögert,

so werden ihm mit Beginn des Monats, der auf die Anzeige der

Lieferung- oder Versandbereitschaft folgt, die durch die Lagerung

entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des

Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat berechnet. Dem

Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens

vorbehalten.

 

(3)

Darüber hinaus ist PilzAntonio Silva Mayer Industriemontagen

berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen

Frist, die dem Besteller mitgeteilt worden ist, vom Vertrag

zurückzutreten oder nach Ablauf einer dem Besteller mitgeteilten

angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig zu

verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist

vertragsgemäß zu beliefern.

 

§ 12

Verpackung und Versand

 

Verpackungen werden Eigentum des Auftraggebers und von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in

Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach

pflichtgemäßem Ermessen von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen.

 

 

§ 13

Erfüllungsort

 

Antonio Silva Mayer Industriemontagen weist ausdrücklich

darauf hin, dass für jede Leistung die

vereinbart ist Ravensburg als Erfüllungsort für das

Vertragsverhältnis gilt von dem aus die Leistung erbracht

wird.

 

Die Regelung unter § 14 bleibt hiervon unbenommen.

 

§ 14

Gefahrenübergang

 

(1)

Erfolgt durch Antonio Silva Mayer Industriemontagen eine

Montageleistung beim Auftraggeber, so findet

der Gefahrenübergang mit Protokollierung der betriebsbereiten

Übergabe beim Auftraggeber statt. Bei Ersatzteillieferungen ohne

Montageleistung beim Auftraggeber oder reinen

Ersatzteillieferungen ist Lieferungnach Angebot

vereinbart.

 

(2)

Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Auftraggeber in

Annahmeverzug befindet.

 

(3)

Vorstehende Klauseln gelten auch für vereinbarte Teillieferungen.

 

(4)

Soweit Antonio Silva Mayer Industriemontagen nach

vertraglicher Vereinbarung Versandkosten,

Lieferung oder Aufstellung des Vertragsgegenstandes übernommen

hat, bleiben die vorstehenden Gefahrtragungsklauseln hiervon

unberührt.

 

(5)

Bei Annahmeverzug des Auftraggebers oder wenn auf seinen

Wunsch Leistung und Lieferung verzögert wird, geht die Gefahr

vom Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über,

jedoch ist Antonio Silva Mayer Industriemontagen verpflichtet,

auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers etwaige von

diesem verlangte Versicherungen abzuschließen.

 

(6)

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche

Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus

§ 12 entgegen zu nehmen.

 

(7)

Teillieferungen sind zulässig.

 

§ 15

Gewährleistung

 

(1)

Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten,

beginnend mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz

gemäß den §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 oder 634 a) Abs. 1 Nr.

2 BGB längere Fristen vorschreibt.

 

(2)

Im Übrigen beschränkt sich die Gewährleistung und Haftung von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

auf Nacherfüllung, und zwar nach Wahl von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.

 

Schlägt die Nachbesserung fehl, erhält der Auftraggeber das Recht,

vom Vertrag zurückzutreten. Bei nur geringfügiger

Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht

dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Das Recht des

Auftraggebers auf Minderung ist ausgeschlossen.

 

(3)

Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- und Sachmangels

nach gescheiterter Nachbesserung den Rücktritt vom Vertrag, so

steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des

Mangels zu.

 

(4)

Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nachbesserung

Schadensersatz, hat der Auftraggeber das Recht, die Rücknahme

des/der Leistungsgegenstände zu verlangen, wenn der

Auftraggeber nachweist, dass der gesamte Leistungsgegenstand

für ihn nicht mehr verwendbar ist.

 

Der Schadensersatz beschränkt sich im Übrigen auf die Differenz

zwischen Leistungspreis und Wert des Leistungsgegenstandes

nach der Erbringung der - fehlgeschlagenen - Leistung oder, wenn

die Leistung von einem Dritten erbracht wird, auf den

diesbezüglichen Leistungspreis abzüglich ersparter Aufwendungen.

 

(5)

Leistungsbeschreibungen von Antonio Silva Mayer Industriemontagen

stellen lediglich Beschaffenheitsangaben und

kein Garantieversprechen dar.

Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen weder

eine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe noch ein

Garantieversprechen dar.

 

(6)

Erhält der Auftraggeber eine mangelhafte Montageanleitung, ist

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

lediglich zur Lieferung einer mangelfreien verpflichtet.

Voraussetzung hierfür ist, daß der Mangel der Montageanleitung

der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

 

(7)

Der Auftraggeber kann nur dann Schadensersatz wegen

Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

trotz Fristsetzung weder nachgebessert noch Ersatzlieferung

geleistet hat oder wenn dem Auftraggeber eine Ersatzlieferung oder

Nachbesserung nicht zumutbar ist.

 

(8)

Gewährleistungsansprüche nach Nr. (2) - (7) setzen voraus, dass

der Auftraggeber Antonio Silva Mayer Industriemontagen

offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist

von zwei Wochen, gerechnet ab Zugang der Ware und versteckte

Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Feststellung des Mangels

schriftlich anzeigt.

 

(9)

Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die unverzügliche Anzeige

eines Mangels. Ebenso trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür,

dass er nicht selbst Maßnahmen zur Mangelbeseitigung ergriffen

hat.

 

(10)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sowohl den Mangel als auch einen

hieraus resultierenden etwaigen Schaden ungeachtet vorstehender

Regelungen nach allgemein üblichen technischen Standards zu

dokumentieren.

 

(11)

Garantien im Rechtssinn erhält der Auftraggeber von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen nicht.

Herstellergarantien Dritter bleiben hiervon unberührt

 

(12)

Offenbare Unrichtigkeiten, wie Schreibfehler, Rechenfehler, formelle

Mängel etc., die in einem Bericht, Gutachten oder einer sonstigen

beruflichen Äußerung von Mitarbeitern von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen enthalten sind,

können jederzeit durch

Antonio Silva Mayer Industriemontagen berichtig werden.

 

§ 16

Haftungsbeschränkungen

 

(1)

Die Haftung durch Antonio Silva Mayer Industriemontagen

setzt voraus, dass der Besteller bei Betrieb des Liefergegenstandes

die Betriebsanweisung beachtet hat. Der

Besteller ist insoweit beweispflichtig.

 

Die Haftung von Antonio Silva Mayer Industriemontagen

beschränkt sich bei fahrlässigen Pflichtverletzungen

auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,

vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt

auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Angestellte,

Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen.

 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten

ist eine Haftung ausgeschlossen.

 

(2)

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende

Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchem Rechtsgrund -

ausgeschlossen.

 

Antonio Silva Mayer Industriemontagen haftet deshalb nicht

für Schäden, die nicht unmittelbar am

Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

nicht für entgangenen Gewinn oder Schäden an sonstigen

Vermögensgegenständen des Auftraggebers oder eines Dritten

auch an solchen Gegenständen, die durch Verbindung,

Vermischung, Verarbeitung und / oder Weiterbe- und –verarbeitung

entstanden sind.

 

(3)

Die Haftungsfreizeichnung und die Haftungsbeschränkung in den

vorstehenden Ziffern (1) und (2) gilt nicht bei Schäden aus der

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Verlust des

Lebens oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die

Haftungsfreizeichnung gilt auch nicht, wenn

Antonio Silva Mayer Industriemontagen eine

verkehrswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) aus dem Vertrag

verletzt; in diesem Fall ist die Haftung jedoch entsprechend Ziffer

(1) auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren

Durchschnittsschaden beschränkt.

 

(4)

Sofern Antonio Silva Mayer Industriemontagen eine

vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die

Ersatzpflicht von Antonio Silva Mayer Industriemontagen

sofern nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit

zu Grunde liegt bei Sachschäden auf die Deckungssumme der

Betriebshaftpflicht-Versicherung von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen beschränkt. Auf Verlangen

gewährt Antonio Silva Mayer Industriemontagen

Einblick in die Versicherungspolice.

 

Soweit die Haftung von Antonio Silva Mayer Industriemontagen

ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt

dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,

Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen.

 

(5)

Generell ist eine Haftung von Antonio Silva Mayer Industriemontagen

für den Fall ausgeschlossen, dass

auf Wunsch des Auftraggebers andere als von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen hergestellte oder

vorgegebene Teile in den Liefergegenstand eingebaut werden. Der

Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass eine solche

Abweichung für eine etwaige Mangelhaftigkeit des

Liefergegenstands nicht ursächlich ist.

 

(6)

Antonio Silva Mayer Industriemontagen haftet nicht

für vom Auftraggeber selbst durchgeführte

Einbauarbeiten. Die Beweislast für den mangelfreien Einbau trifft

den Auftraggeber.

 

§ 17

Eigentumsvorbehalt

 

(1)

Antonio Silva Mayer Industriemontagen behält sich das

Eigentum am Vertragsgegenstand bis zum

Eingang sämtlicher Zahlungen aus einer laufenden

Geschäftsbeziehung vor.

 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere

bei Zahlungsverzug, ist Antonio Silva Mayer Industriemontagen

berechtigt, den Vertragsgegenstand

zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes

liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn,

Antonio Silva Mayer Industriemontagen erklärt dies

ausdrücklich schriftlich.

 

In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch

Antonio Silva Mayer Industriemontagen liegt stets ein

Rücktritt vom Vertrag. Antonio Silva Mayer Industriemontagen

ist nach der Rücknahme des

Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der

Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers -

abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

 

(2)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln;

insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen

Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert

zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten

erforderlich sind, muss der Auftraggeber diese auf eigene Kosten

rechtzeitig und regelmäßig durchführen.

 

(3)

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist

Antonio Silva Mayer Industriemontagen durch den

Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der

Dritte nicht in der Lage ist, Antonio Silva Mayer Industriemontagen

die gerichtlichen und

außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu

erstatten, haftet der Auftraggeber für den

Antonio Silva Mayer Industriemontagen entstandenen Ausfall.

 

Der Auftraggeber ist des Weiteren verpflichtet,

Antonio Silva Mayer Industriemontagen etwaige

Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich

mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie die Verlegung des

Firmensitzes ist Antonio Silva Mayer Industriemontagen

durch den Auftraggeber unverzüglich

anzuzeigen.

 

(4)

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen

Geschäftsgang weiter zu veräußern.

Er tritt Antonio Silva Mayer Industriemontagen jedoch bereits jetzt

alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich

MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine

Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob

die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist.

Antonio Silva Mayer Industriemontagen nimmt diese Abtretung an.

 

Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach

der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen, die Forderung

selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Antonio Silva Mayer Industriemontagen verpflichtet sich

jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber

seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen

nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und

insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies allerdings der

Fall, kann Antonio Silva Mayer Industriemontagen verlangen,

dass der Auftraggeber Antonio Silva Mayer Industriemontagen die

abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitteilt, darüber

hinaus alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht,

die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern

(Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

(5)

Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Auftraggeber

erfolgt stets im Namen und im Auftrag von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen. Wird die Ware mit

anderen, Antonio Silva Mayer Industriemontagen nicht

gehörenden Gegenständen verarbeitet, so

erwirbt Antonio Silva Mayer Industriemontagen

das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des

Wertes der Ware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen zum

Zeitpunkt der Verarbeitung.

 

Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das

Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

 

(6)

Wird die Ware mit anderen, Antonio Silva Mayer Industriemontagen

nicht gehörenden Gegenständen vermischt,

erwirbt Antonio Silva Mayer Industriemontagen das Miteigentum

an der neuen Sache im

Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten

Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.

 

Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des

Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,

dass der Auftraggeber Antonio Silva Mayer Industriemontagen

anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der

Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder

Miteigentum für Antonio Silva Mayer Industriemontagen.

 

(7)

Der Auftraggeber tritt Antonio Silva Mayer Industriemontagen

auch die Forderungen zur Sicherung der

Forderungen von Antonio Silva Mayer Industriemontagen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der

Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

 

(8)

Antonio Silva Mayer Industriemontagen verpflichtet sich,

die Antonio Silva Mayer Industriemontagen zustehenden

Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben,

als der Wert der Antonio Silva Mayer Industriemontagen

gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um

mehr als 20 % übersteigt;

Antonio Silva Mayer Industriemontagen obliegt die Auswahl der

freizugebenden Sicherheiten.

 

§ 18

Geheimhaltung

 

(1)

Die Vertragspartner sind verpflichtet, die bei der Vorbereitung und

Ausführung von Aufträgen von jeweils anderen Vertragspartner

zugänglich gemachten oder sonst bekann gewordenen

wirtschaftlichen, technischen und sonstigen Informationen und

Kenntnisse während der Dauer des Auftrags ohne die vorherige

schriftliche Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners nicht

über den Auftragszweck hinaus zu verwerten, zu nutzen oder

Dritten zugänglich zu machen.

 

(2)

Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt nicht für Informationen und

Kenntnisse, die

 

- derAntonio Silva Mayer Industriemontagen

bereits vor Auftragserteilung bekannt waren,

 

- die Antonio Silva Mayer Industriemontagen rechtmäßig von Dritten erhält,

 

- bei Erteilung des Auftrags allgemein bekannt waren,

 

- nachträglich ohne Verstoß gegen die Verpflichtung gemäß Absatz

1 allgemein bekannt werden.

 

(3)

Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt für beide Vertragspartner

nach Beendigung des Auftrags für weitere zwei Jahre.

 

(4)

Der Auftraggeber anerkennt die Notwendigkeit von

wissenschaftlichen Vorträgen und Publikationen durch

Antonio Silva Mayer Industriemontagen und wird

eine dazu etwa gemäß Absatz 1 erforderliche Einwilligung nicht

unbillig verweigern.

 

§ 19

Datenschutz

 

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils

anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke

unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten oder

nutzen.

 

§ 20

Erfindungen

 

(1)

Erfindungen, die gemeinschaftlich von Mitarbeitern von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen und des

Auftraggebers während der Ausführung eines Auftrags gemacht

werden, sowie hierfür erteilte Schutzrechte stehen beiden

Vertragspartnern gemeinsam zu.

 

(2)

Erfindungen, die während der Ausführung eines Auftrags von

Mitarbeitern von Antonio Silva Mayer Industriemontagen gemacht werden,

sowie hierfür erteilte

Schutzrechte, gehören Antonio Silva Mayer Industriemontagen.

Erfindungen, die während der

Ausführung eines Auftrags von Mitarbeitern des Auftraggebers

gemacht werden, sowie hierfür erteile Schutzrechte, gehören dem

Auftraggeber.

 

(3)

Die Gewährung von Lizenzen an Erfindungen im Sinne von Absatz

1 und 2 und an dafür erteilten Schutzrechten bedarf einer

besonderen schriftlichen Vereinbarung.

 

 

§ 21

Arbeitsergebnisse

 

(1)

Die Übertragung von Eigentum und Nutzungsrechten an den im

Rahmen des im Angebot vereinbarten Leistungsumfangs erzielten

und dem Auftraggeber bekanntgegebenen Arbeitsergebnissen jeder

Art, wie z.B. Dokumentationen, Berichte, Planungsunterlagen,

Auswertungen, Zeichnungen, Programmmaterial u.ä., bedarf einer

besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Antonio Silva Mayer Industriemontagen behält jedoch in jedem

Fall ein unentgeltliches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht

an diesen Arbeitsergebnissen für Zwecke der Forschung und Lehre.

 

(2)

Antonio Silva Mayer Industriemontagen trägt keine Verantwortung dafür,

ob an sie vom Auftraggeber oder in dessen

Auftrag gelieferte technische Unterlagen gegen

bestehende Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder andere

Rechte Dritter verstoßen. Der Auftraggeber haftet allein, wenn

durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter verletzt

werden. Der Auftraggeber hat Antonio Silva Mayer Industriemontagen

von allen Ansprüchen Dritter

wegen einer solchen Rechtsverletzung auf erstes Anfordern

freizustellen. § 13, Haftung, bleibt unberührt.


§ 22

Kündigung

 

(1)

Verträge können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum

Monatsende gekündigt werden.

 

(2)

Die Kündigung von Verträgen aus wichtigem Grund ist jederzeit

möglich.

 

(3)

In den Fällen der Kündigung nach Abs. 1 und 2 hat der

Auftraggeber die vereinbarte Vergütung abzüglich der anteiligen

Vergütung für den vereinbarten Leistungsumfang, der durch die

Kündigung erspart wurde, zu entrichten. Zusätzlich besteht ein

Anspruch von Antonio Silva Mayer Industriemontagen auf

Vergütung der Leistung und Aufwendungen,

die zum Zusammenhang mit der Kündigung - auch im Verhältnis

von Antonio Silva Mayer Industriemontagen

zu Dritten - entstanden sind.

 

(4)

Ist die Kündigung aus Gründen, die von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen zu vertreten sind,

erfolgt, besteht ein Vergütungsanspruch von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen für die bis dahin

erbrachten Leistungen nur, soweit diese für den Auftraggeber

nutzbar sind.

 

(5)

Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.


§ 23

Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen,

Zurückbehaltungsrecht

 

(1)

Der Auftraggeber kann nach Beendigung eines Auftrages von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

die Herausgabe der ihr überlassenen Unterlagen und Gegenstände

verlangen.

Antonio Silva Mayer Industriemontagen darf die Herausgabe verweigern,

bis sie wegen ihrer

Ansprüche aus dem Vertrag befriedigt ist, soweit nicht die

Vorenthaltung einzelnen Unterlagen und Gegenstände nach den

Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit

der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen

würde.

 

(2)

Antonio Silva Mayer Industriemontagen kann von Unterlagen,

die sie an den Auftraggeber zurückgibt,

Abschriften oder Kopien anfertigen und behalten.


§24

Sonderkündigungsrecht / Embargo-Regelungen /EU-Antiterrorverordnungen

(1)

Soweit Vertragsabschlüsse zwischen

Antonio Silva Mayer Industriemontagen und dem Auftraggeber

respektive hieraus für Antonio Silva Mayer Industriemontagen

resultierende Leistungsverpflichtungen

Antonio Silva Mayer Industriemontagen und Zahlungsverpflichtungen

des Auftraggeberss gegen

national wie auch international verbindliche Regelungen verstoßen

(z. B. Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik

Deutschland, Ausfuhr- und Embargo-Vorschriften der Europäischen

Union, sonstiger Staaten insbesondere der USA unter Einschluss

der EU-Antiterrorverordnungen), ist

Antonio Silva Mayer Industriemontagen berechtigt, das

Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und / oder vom

Vertrag zurückzutreten.

 

(2)

Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers besteht in diesem

Sonderfall nicht.

 

(3)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich selbst über entsprechende

gesetzliche Regelungen, die eine Vertragserfüllung für

Antonio Silva Mayer Industriemontagen

unmöglich machen, in Kenntnis zu setzen.

 

 

§ 25

Schlussbestimmungen

 

(1)

Verträge werden schriftlich geschlossen. Nebenabreden sind nur

wirksam, wenn sie von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen schriftlich bestätigt werden.

 

(2)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und ergänzend

die Bestimmungen des UN-Kaufrechts, soweit nicht abweichendes

geregelt ist.

 

(3)

Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen

Antonio Silva Mayer Industriemontagen und dem Auftraggeber ist

der Firmensitz von

Antonio Silva Mayer Industriemontagen in Ravensburg maßgeblich.

 

(4)

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem

Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder

werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt.

 

Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine

Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der

unwirksamen möglichst nahe kommt.


Antonio Silva  Mayer  Industriemontagen

Spohnstr.15/4   88212 Ravensburg

Ust-ID-Nr. : DE235804166